
Von einem beiderseitigen Motivirrtum spricht man, wenn beide Parteien eines Vertrages von falschen Umstände ausgehen. V will dem K ein Bild verkaufen. Beide wissen dass es ein echter Rembrandt ist, gehen aber davon aus, dass es auf dem freien Markt für 10.000,- € gehandelt wird. Tatsächlich hat das Bild auf dem freien Markt einen Wert von ...
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